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Ein niederländischer Branchenverband verlangt Antworten, nachdem die Polizei auf Ersuchen der US-Behörden den Server eines italienischen Internetanbieters in Amsterdam beschlagnahmt hat. In einer laut Bericht von der Staatsanwaltschaft gegebenen Antwort heißt es, das Ersuchen sei rechtlich geprüft worden. Fragen zur Genehmigung und zum Schutz der Daten anderer Nutzer bleiben jedoch offen.
Die Amsterdamer Polizei beschlagnahmte einen Server des italienischen Internetanbieters Autistici/Inventati aufgrund eines US-amerikanischen Rechtshilfeersuchens. Die Dutch Cloud Community, ein Branchenverband für Cloud- und Internetanbieter, teilt mit, sie werde der Polizei einen Brief schicken und darin fragen, welche niederländische Behörde das Ersuchen geprüft habe und wie die Daten anderer Nutzer geschützt würden. [1] [3]
Dem Verband zufolge wurde der Server am Dienstag, dem 13. Oktober, aus einem Rechenzentrum im Osten Amsterdams abgeholt. Ein Polizeisprecher sagte dem Lokalsender AT5, die Beamten hätten vor, eine Kopie der Daten für die USA bereitzustellen und den Server anschließend zurückzugeben. Welche Daten kopiert werden sollten, sagte der Sprecher nicht. [1] [3]
Der Verband sagt, aus öffentlichen Äußerungen sei nicht klar hervorgegangen, ob ein niederländischer Richter oder Staatsanwalt das Ersuchen geprüft habe. Zudem warnt er davor, Rechtshilfe zur Unterdrückung politischer Meinungsäußerungen einzusetzen. ANP berichtet, die USA hätten Autistici/Inventati im August auf eine Terrorliste gesetzt und dem Anbieter vorgeworfen, “antifa” zu unterstützen. Die Warnung des Verbands ist keine Feststellung, dass bei der Beschlagnahmung politische Meinungsäußerungen ins Visier genommen wurden. [1] [2]
Eine teilweise englische Wiedergabe eines NRC-Berichts besagt, die Amsterdamer Staatsanwaltschaft habe den US-niederländischen Vertrag über Rechtshilfe in Strafsachen angeführt und erklärt, das Ersuchen sei anhand niederländischen Rechts und der im Vertrag vorgesehenen Ablehnungsgründe geprüft worden. Diese berichtete Antwort widerspricht der Annahme, das Ersuchen sei überhaupt nicht geprüft worden. Sie belegt jedoch weder, wer die Beschlagnahmung genehmigte, noch, ob ein Richter einen entsprechenden Beschluss erließ. [4]
Unklar ist auch, ob eine Kopie die USA erreicht hat. Der Verband sagt, eine Kopie sei bereits übermittelt worden; laut der Wiedergabe des NRC-Berichts vom 15. Oktober waren die Daten zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht weitergegeben worden. Die frühere Aussage des Polizeisprechers bezog sich auf die Absicht der Beamten, nicht auf eine bereits erfolgte Übermittlung.
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