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Der UN-Ausschuss, der die Sanktionen gegen den Islamischen Staat und al-Qaida überwacht, hat drei Personen von seiner Liste gestrichen. Damit enden für sie das Einfrieren von Vermögenswerten, das Reiseverbot und das Waffenembargo.
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Der Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrats für ISIL (Da’esh) und Al-Qaida hat drei Personen von seiner Sanktionsliste gestrichen. Damit enden das Einfrieren von Vermögenswerten, das Reiseverbot und das Waffenembargo, denen sie gemäß der einschlägigen UN-Resolution unterlagen.
Die Entscheidung fiel am 24. Oktober, nachdem der Ausschuss einen Antrag auf Streichung von der Liste geprüft hatte, den der Staat gestellt hatte, der die Personen hatte listen lassen, teilte die UN mit. Die Namen sind Shafi Sultan Mohammed Sultan al-Ajmi, Bassam Ahmad al-Hasri und Iyad Nazmi Salih Khalil.
Laut Mitteilung des Ausschusses war al-Ajmi, ein kuwaitischer Staatsangehöriger, als Geldbeschaffer für die Al-Nusrah-Front gelistet, die früher auf der Liste des Ausschusses stand. Darin heißt es, er sei im November 2023 aufgrund eines Amnestiedekrets aus einem Gefängnis in Kuwait entlassen worden.
Die beiden anderen Männer waren wegen ihrer Führungsrollen in der Al-Nusrah-Front in Syrien gelistet. Die UN-Mitteilung bezeichnet al-Hasri ab Juli 2016 als Anführer der Gruppe im Süden Syriens und Khalil ab März 2016 als ihren Anführer im Küstengebiet.
Der Ausschuss erklärte, die Liste werde anhand von Informationen aktualisiert, die von UN-Mitgliedstaaten sowie internationalen und regionalen Organisationen bereitgestellt würden. Die Entscheidung streicht diese drei Einträge; sie kündigt keine umfassendere Änderung des Sanktionsregimes an.
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