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Das Bezirksgericht Amsterdam hat Heineken und seine griechische Tochtergesellschaft dazu verurteilt, der Macedonian Thrace Brewery 111,224 Millionen Euro einschließlich Schadensersatz und Zinsen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht auf dem griechischen Biermarkt zu zahlen.
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Das Bezirksgericht Amsterdam hat Heineken und seine griechische Tochtergesellschaft Athenian Brewery dazu verurteilt, der Macedonian Thrace Brewery wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht auf dem griechischen Biermarkt 111,224 Millionen Euro zu zahlen. Die Summe setzt sich aus 43,337 Millionen Euro Schadensersatz und 67,887 Millionen Euro Zinsen zusammen, berechnet bis zum 1. Oktober 2026; danach fallen weitere Zinsen an.
Das Gericht befand, dass die Unternehmen gesamtschuldnerisch für den Schaden haften, der durch den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Athenian Brewery von 1998 bis 2014 verursacht wurde. Zuvor hatte es entschieden, dass Heineken maßgeblichen Einfluss auf die griechische Brauerei ausübte und daher neben ihrer Tochtergesellschaft haftet.
Dem Verfahren ging die Feststellung der griechischen Wettbewerbsbehörde voraus, dass Athenian Brewery ihre Stellung missbraucht hatte, um Wettbewerber auszuschließen. Das Amsterdamer Gericht erklärte, die Feststellung der Behörde sei im Schadensersatzverfahren bindend. Heineken und Athenian Brewery bestritten den Anspruch der Macedonian Thrace Brewery und beanstandeten deren Berechnung der Verluste.
Das Gericht akzeptierte die Berechnung der entgangenen Gewinne durch die Brauerei weitgehend, passte sie jedoch an, um Erhöhungen der griechischen Verbrauchsteuern zu berücksichtigen, die nicht durch den Wettbewerbsverstoß verursacht worden waren. Zudem sprach es 800.000 Euro für Sachverständigenkosten zu – weniger als beantragt – sowie 40.916,31 Euro an Rechtskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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