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Die Niederlande und zehn weitere EU-Länder fordern die Europäische Kommission auf, eine Regel anzupassen, die ihrer Ansicht nach gesunde Start-ups und Scale-ups von Finanzierungen ausschließen kann. Sie halten den jüngsten Vorschlag der Kommission für nicht weitreichend genug.
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Die elf Länder wollen, dass nachrangige Darlehen und anderes sogenanntes Quasi-Eigenkapital bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) ist, als vollwertiges Eigenkapital berücksichtigt werden. Dazu haben sie ein gemeinsames Ersuchen an die Europäische Kommission gerichtet. Nach Angaben der niederländischen Regierung ergriff Wirtschafts- und Klimaministerin Heleen Herbert am 24. September 2026 die Initiative. [1]
Diese europäische Definition kann sich auf den Zugang zu Subventionen, Garantien und Darlehen auswirken. Die Regeln sollen nach Angaben des Ministeriums verhindern, dass nicht lebensfähige Unternehmen staatliche Beihilfen erhalten und dadurch für unlauteren Wettbewerb sorgen.
Nach Ansicht des Ministeriums fällt die Beurteilung jedoch auch für finanziell gesunde Start-ups und Scale-ups nachteilig aus. In der derzeitigen Definition werde nur das Eigenkapital berücksichtigt; nachrangige Darlehen und Risikokapital zählten nicht dazu, heißt es in der Erklärung. Dadurch könnten lebensfähige Wachstumsunternehmen dennoch als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft werden und Finanzierungen verpassen. Der Bericht nennt weder Zahlen zu den betroffenen Unternehmen noch Beträge, anhand derer sich das Ausmaß des Problems bestimmen ließe. [1]
Der jüngste Vorschlag der Kommission soll das Problem nach Angaben der niederländischen Regierung ab 2027 angehen, enthält aber nicht die von den elf Ländern gewünschte Anpassung. Deshalb halten sie den Vorschlag für unzureichend. Es handelt sich um eine Änderungsforderung, nicht um eine beschlossene neue Regel.
Das Thema steht am 24. September auch auf der Tagesordnung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel. Die niederländische Regierung kündigt außerdem ein Gespräch zwischen Herbert und der für Wettbewerb zuständigen EU-Kommissarin Teresa Ribera an. Der Bericht nennt weder Ergebnisse dieses Gesprächs noch einen Beschluss zu den geforderten Ergänzungen. [1]
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