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Eine UN-Arbeitsgruppe leitete im jüngsten Berichtszeitraum 1.723 Fälle von Verschwindenlassen an Regierungen weiter, nach zuvor 1.278. Der Anstieg betrifft die Fallzahl der Arbeitsgruppe, nicht einen gemessenen weltweiten Anstieg des Verschwindenlassens.
Erstellt mit eingehender KI-Recherche, quellenbasiertem Schreiben und sprachlicher Korrektur. Quellen und Unsicherheiten stehen beim Artikel.
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Grażyna Baranowska sagte am 20. Oktober vor dem Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung, die Arbeitsgruppe für gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen habe in ihrem jüngsten Berichtszeitraum 1.723 neue Fälle an 36 Staaten übermittelt. Sie bezeichnete dies als die höchste Jahreszahl der Arbeitsgruppe seit einem Jahrzehnt. [1]
Der Bericht der Arbeitsgruppe erfasst Fälle, die sie zwischen dem 3. Mai 2025 und dem 8. Mai 2026 bearbeitete. Im vorangegangenen Berichtszeitraum übermittelte sie 1.278 Fälle an 38 Staaten – 445 weniger. Die Zahlen erfassen jedoch Fälle, die an Regierungen weitergeleitet wurden, darunter auch Vorwürfe zu länger zurückliegenden Fällen von Verschwindenlassen. Sie zeigen nicht, wie viele Menschen in einem der beiden Zeiträume weltweit verschwunden sind. [2] [3]
Nach Angaben der Arbeitsgruppe werden 50.930 Fälle weiterhin aktiv geprüft, ohne dass sie aufgeklärt, abgeschlossen oder eingestellt worden wären. Baranowska warnte zudem, dass weitere 8.000 Fälle auf ihre Erfassung, Prüfung oder Bearbeitung warteten. Sie sagte: „We are being asked to do considerably more with less.“ [2] [1]
Bei derselben Sitzung warnte Andrea Bolaños Vargas, die UN-Sonderberichterstatterin für die Lage von Menschenrechtsverteidigern, Kriminalisierung sei eine weitverbreitete Bedrohung für Menschen, die Missstände aufdecken. In einer von ihr vorgestellten Befragung von 1.122 Personen gaben 66 % der Menschenrechtsverteidigerinnen an, dass sich ihre Lage ihrer Ansicht nach verschlechtert habe; unter den LGBTIQ+-Menschenrechtsverteidigerinnen waren es 78 %. Sie berichtete zudem von Überwachung, Einschränkungen der Finanzierung und Gewalt gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie ihre Familien. [1]
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