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Minister Bart van den Brink hat die Forderung nach einem allgemeinen Stopp von Rückführungen zurückgewiesen. Zugleich sagte er, dass einzelne jesidische Asylsuchende weiterhin Schutz erhalten können.
Erstellt mit eingehender KI-Recherche, quellenbasiertem Schreiben und sprachlicher Korrektur. Quellen und Unsicherheiten stehen beim Artikel.
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In einem Schreiben an das Parlament vom 4. November erklärte Asyl- und Migrationsminister Bart van den Brink, die geltende niederländische Irak-Politik stufe Jesiden nicht als besonders gefährdete Gruppe ein. Schlechte Lebensbedingungen in Vertreibungslagern seien für sich genommen kein Grund für internationalen Schutz; Antragsteller müssten bei einer Rückkehr Verfolgung oder ernsthaften Schaden befürchten.
Van den Brink sagte, die Politik beruhe auf einem Bericht des Außenministeriums vom November 2023. Dieser zeige nicht, dass Jesiden allein deshalb Verfolgung oder ernsthaften Schaden erlitten, weil sie Jesiden seien. Der niederländische Einwanderungsdienst IND prüfe die persönlichen Umstände im Einzelfall; Jesiden könnten auf dieser Grundlage Schutz erhalten, fügte er hinzu.
Das Schreiben ist eine Antwort auf eine Petition, die HeerlenMondiaal, eine Organisation, die sich gegen die Rückführung von Jesiden in den Irak ausspricht, im September beim Parlament eingereicht hatte. Darin heißt es, Jesiden seien in den Lagern ernsthaften Bedrohungen und schlechten Lebensbedingungen ausgesetzt, während eine Rückkehr in ihre Heimatregion Sindschar nicht möglich sei. Viele Jesiden flohen, nachdem der Islamische Staat 2014 mit seinem Völkermord an der Gemeinschaft begonnen hatte.
Die Bedingungen in Lagern können in einem individuellen Asylverfahren eine Rolle spielen. Im April hob ein Gericht in Haarlem die Ablehnung des Antrags eines jesidischen Mannes auf. Es befand, die Regierung habe nicht ausreichend erläutert, warum er bei einer Rückkehr in ein Vertreibungslager keinem tatsächlichen Risiko einer Behandlung ausgesetzt wäre, die nach europäischem Menschenrecht verboten ist. Der Richter verwies auf neuere Informationen über den Mangel an grundlegenden Dienstleistungen und medizinischer Versorgung. Das Gericht ordnete eine neue Entscheidung an; es gewährte selbst kein Asyl.
In einem separaten Verfahren wies ein Gericht in Middelburg im selben Monat die Klage einer jesidischen Frau gegen die Ablehnung ihres Antrags ab. Es befand, die in ihrem Fall vorgebrachten Umstände erreichten nicht die hohe Schwelle für einen Verstoß gegen dieselbe Menschenrechtsbestimmung.
Van den Brink sagte, für 2026 werde ein neuer Bericht des niederländischen Außenministeriums zum Irak erwartet, der auch die Lage der Jesiden behandeln werde. Anschließend werde er prüfen, ob die Politik geändert werden sollte.
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