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KI-ANALYSE & MEINUNG
Redaktionelle IllustrationDer Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico blieb nicht bei Worten: Presseausweise wurden deaktiviert und Arbeitsplätze unzugänglich. Es geht nicht um uneingeschränkten Zugang, sondern um die Frage, ob der Unmut des Präsidenten ein Grund sein darf, den regulären Pressezugang zu entziehen.
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CNN-Reporterin Betsy Klein erfuhr am 19. September im Weißen Haus, dass ihr Presseausweis deaktiviert worden war. Ein Agent des Secret Service nahm ihr den Ausweis ab. Am selben Morgen sah CBS, wie auch ein Korrespondent und ein Kameramann von MS NOW abgewiesen wurden; ihre Dauerausweise waren eingezogen worden. Dies war kein Ausbruch des Präsidenten, der bei Worten blieb. Der Unmut über Nachrichtenorganisationen hatte praktische Folgen: Journalisten kamen nicht mehr hinein. [3] [4]
Darum geht es bei diesem Ausschluss. Nicht darum, ob ein Präsident Nachrichtenmedien scharf kritisieren darf, und ebenso wenig um ein uneingeschränktes Recht von Journalisten, überall präsent zu sein. Es geht um die Macht, den regulären Zugang zur Regierung wegen unerwünschter Berichterstattung zu entziehen.
Trump hatte den Ausschluss einen Tag zuvor angekündigt. Auch die Politico-Reporterin Cheyenne Haslett wurde am 19. September abgewiesen. Damit lagen von allen drei betroffenen Organisationen Meldungen über Zugangsverweigerungen vor. [2] [3]
Die Maßnahme ging über das Übergehen eines Journalisten bei einer Frage oder Einladung hinaus. Reporter konnten ihre Arbeitsplätze im Weißen Haus nicht erreichen. CNN und MS NOW konnten ihre Fernsehausrüstung und Kamerapositionen auf dem Gelände nicht nutzen. Am Montagmorgen, dem 21. September, wurde CNN zudem von seinem vorgesehenen Einsatz für die gemeinsame Fernsehberichterstattung der großen Sender abgezogen. CNN hätte an diesem Tag mit dem Präsidenten nach New York reisen sollen. [5] [6]
Die drei Organisationen veröffentlichten unterdessen weiter Beiträge, darunter ausführliche Berichte über das Vorgehen des Weißen Hauses. Ihre Nachrichtenversorgung wurde also nicht eingestellt. Weiter veröffentlichen zu können, ist jedoch etwas anderes, als unter denselben Bedingungen weiter berichten zu können. Eine Redaktion kann ein verschlossenes Tor beschreiben; dadurch erhält sie den Zugang zu den Ereignissen dahinter nicht zurück.
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Trumps eigene Erklärung macht den Ausschluss besonders problematisch. Seiner Erläuterung vom 18. September zufolge war kein einzelner Bericht der Anlass. Er verwies auf eine Anhäufung dessen, was er als zwei Jahre unfairer und negativer Berichterstattung bezeichnete. Die Organisationen dürften solche Beiträge schreiben, sagte er, aber er müsse sie nicht ins Weiße Haus lassen. [7]
Das ist keine klar umrissene Beschwerde über einen nachweisbaren Fehler. Es ist ein Urteil über die Berichterstattung insgesamt, wobei auch deren Negativität als Einwand angeführt wird. Für unabhängigen Journalismus kann ein für den Präsidenten ungünstiges Ergebnis jedoch kein Grund sein, den Zugang zu verlieren. Andernfalls wird die Zufriedenheit desjenigen, der kontrolliert wird, zur Voraussetzung für diese Kontrolle.
Der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, Mike Waltz, verteidigte die Maßnahme am 20. September mit einer Unterscheidung, die an sich zutrifft: Die Freiheit zur Veröffentlichung gewährt niemandem automatisch Zugang zu jedem Regierungsgebäude. Außerdem verwies er auf vertrauliche Gespräche, militärische Einsatzbefehle und Munitionsbestände während eines Konflikts. In einem Beitrag vom 21. September bezeichnete Trump „Fake News“ als Bedrohung für die nationale Sicherheit. [8] [10]
Keine dieser Erklärungen machte jedoch deutlich, welches konkrete Sicherheitsrisiko den Entzug der Ausweise dieser Reporter erforderlich machte. Eine Sicherheitsbeschränkung kann gerechtfertigt sein; die Bezeichnung „nationale Sicherheit“ ist selbst keine Rechtfertigung. Und die Möglichkeit, dass eine Nachrichtenorganisation Fehler macht, beweist noch nicht, dass ihre Journalisten ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Eine begrenzte Zahl von Plätzen in der Nähe des Präsidenten zu vergeben, ist nicht dasselbe, wie einen Dauerausweis zu deaktivieren und einem Reporter den Zugang zu seinem Arbeitsplatz zu entziehen. Auch das Bundesberufungsgericht traf diese Unterscheidung im Verfahren der Nachrichtenagentur Associated Press gegen das Weiße Haus. In einer vorläufigen Entscheidung ließ die Mehrheit Spielraum dafür, bei der Zulassung zu begrenzten Bereichen des Präsidenten den Standpunkt von Journalisten zu berücksichtigen. Dauerausweise durften jedoch nicht willkürlich oder wegen des Inhalts journalistischer Äußerungen verweigert werden. Wo das Weiße Haus seine Einrichtungen allgemein für die Presse öffnet, durfte es Journalisten ebenso wenig aufgrund ihrer Haltung ausschließen. Beschränkungen aus Sicherheitsgründen oder wegen Platzmangels blieben möglich. [9]
CNN, MS NOW und Politico teilten am 21. September mit, sie hätten die Regierung über ihre Absicht informiert, noch am selben Tag Klage einzureichen und die sofortige Wiederherstellung des Zugangs zu beantragen; dabei beriefen sie sich auf den Ersten Verfassungszusatz und verfassungsrechtlichen Verfahrensschutz. [5] [6] Die AP-Entscheidung bietet keine allgemeine Rechtfertigung für das, was Klein und den anderen Journalisten widerfuhr. Ob die neue Maßnahme rechtlich Bestand hat, erfordert eine Prüfung dieses umfassenderen Ausschlusses und nicht nur der Freiheit des Präsidenten, bei einem einzelnen Anlass seine Gesellschaft auszuwählen.
Das Weiße Haus muss unzutreffende Berichterstattung nicht unwidersprochen lassen. Es ist jedoch eine staatliche Einrichtung und keine Bühne, deren Eigentümer nur ihm genehme Reporter zulassen muss. Wenn der reguläre Pressezugang davon abhängt, ob der Präsident die Berichterstattung hinnimmt, erhält sein Unmut administrative Wirkung. Die Folgen tragen nicht nur drei Redaktionen, sondern auch die Öffentlichkeit, die bei der Kontrolle der Macht auf unabhängige Beobachter angewiesen ist.