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KI-ANALYSE & MEINUNG
Redaktionelle IllustrationDer Richter sagte nach der Anhörung, das vorgeschriebene Verfahren zum Entzug der Presseausweise sei offenbar nicht eingehalten worden, traf aber noch keine Entscheidung. Unterdessen bleibt der gemeinsame Fernsehpool ausgesetzt, und etwa fünfzig Organisationen unterstützen die Kläger mit einem Amicus-Schriftsatz.
Was hat sich geändert? · 23.09.26, 23:26 UTC
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Aktualisiert am 24. September 2026, 01.12 CEST. Die Anhörung am 23. September ist beendet. Der Richter sagte, das vorgeschriebene Verfahren zum Entzug der Presseausweise sei offenbar nicht eingehalten worden, traf aber noch keine Entscheidung. Außerdem wurde ein Amicus-Schriftsatz von etwa fünfzig Medien- und Presseorganisationen hinzugefügt.
Donald Trump wollte drei kritische Redaktionen aus dem Weißen Haus verbannen. Nun weigern sich ihre Konkurrenten, die Lücke in der gemeinsamen Fernsehberichterstattung zu füllen. Auch Fox News macht mit. CNN, MS NOW und Politico haben zudem Klage eingereicht, um ihren Zugang zurückzuerlangen. [2][3]
Damit ist Trumps Angriff auf das, was er „Fake News“ nennt, zu einem Konflikt darüber geworden, wer die Bedingungen für unabhängige Berichterstattung festlegt. Es geht um mehr als drei Presseausweise: Kann ein Präsident den Zugang davon abhängig machen, in welchem Ton über ihn berichtet wird?
Die fünf großen Teilnehmer des Fernseh-Pools — ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News — teilen sich die Aufgabe, Veranstaltungen des Präsidenten zu filmen. So müssen nicht alle Sender gleichzeitig mit einem eigenen Team in denselben kleinen Raum. Anschließend werden die Aufnahmen anderen Redaktionen zur Verfügung gestellt. Als CNN seine zugewiesene Aufgabe nicht ausführen durfte, beschlossen die Teilnehmer, die gemeinsame Pool-Berichterstattung auszusetzen. [2][7]
Die Ankündigung kam vom Vorsitzenden dieses Pools, Bryan Boughton, zugleich Leiter des Washington-Büros von Fox News. Seine Botschaft war praktisch: Es gibt keinen Ersatz für den Pool. Der Ausschluss von CNN würde also nicht geräuschlos von einem Konkurrenten aufgefangen, der weiterhin hinein durfte. [7]
Auch AP, The Washington Post und The New York Times beschlossen am Montag, keine Fotos von Veranstaltungen des Präsidenten zu veröffentlichen. Das weitete den Protest aus, machte daraus aber keinen vollständigen Nachrichtenboykott. Schriftliche Berichte und andere Berichterstattung gingen weiter. Die Redaktionen stellten bestimmte gemeinsame Dienste und die Veröffentlichung von Bildern ein, nicht aber die Berichterstattung über den Präsidenten.
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Dass CNN außerhalb des Weißen Hauses weiterarbeitete, zeigte sich am 22. September bei den Vereinten Nationen in New York. CNN-Moderatorin Kaitlan Collins stellte Trump dort eine Frage. Trump sagte, CNN gehöre nicht dorthin; Collins entgegnete, die Vereinten Nationen hätten CNN Zugang gewährt. Das belegt weder die Wiederherstellung des Zugangs zum Weißen Haus noch die Wiederaufnahme des gemeinsamen Fernseh-Pools. Es zeigt, warum der Zugang an einzelnen Orten und die Akkreditierung von einem allgemeinen Nachrichtenboykott zu unterscheiden sind. [13]
„Sabotage“ ist dafür eine wertende Bezeichnung. Konkret ziehen Redaktionen ihre Mitarbeit an einer bestehenden Einrichtung zurück. Das beeinträchtigt die Verbreitung von Trumps Auftritten, doch als Grund nennen sie den Schutz ihres Zugangs. Die Solidarität bedeutet auch nicht, dass Fox plötzlich jeden CNN-Bericht unterstützt. Die Sender verteidigen eine Regel, von der alle Teilnehmer abhängig sind.
In ihrer gemeinsamen Erklärung stellen die fünf Sender fest, dass die Regierung den Zugang nicht beschränken darf, weil sie mit der Berichterstattung unzufrieden ist. [12]
Trump kündigte das Verbot am 18. September an. Am folgenden Tag wurden unter anderem Betsy Klein von CNN, Akayla Gardner von MS NOW und Cheyenne Haslett von Politico aufgehalten. Ihre bereits ausgestellten Presseausweise ermöglichten ihnen keinen Zugang mehr. Am 21. September verteidigte Trump den Eingriff als Angriff auf „Fake News“, nicht auf die freie Presse. [1][2]
Seine eigene Erklärung macht es schwer, diese Unterscheidung aufrechtzuerhalten. Auf die Frage nach dem Auslöser verwies er auf die Häufung der Berichterstattung über zwei Jahre. Er beklagte, die Geschichten seien einseitig und nie positiv gewesen. Das sind Aussagen darüber, wie er behandelt wird, aber kein Hinweis auf eine konkrete Unwahrheit, für die diese drei Reporter verantwortlich wären. [6]
Das Weiße Haus hat durchaus Beispiele für Berichterstattung vorgelegt, die nach Ansicht der Regierung falsch war. Es verweist auch auf restriktive Maßnahmen unter Obama und Biden. Daher wäre „Trump führt überhaupt keine Beispiele an“ eine zu kategorische Darstellung. Doch damit sind die vorgebrachten Vorwürfe noch nicht bewiesen, geschweige denn alle Reporter dreier Organisationen als unzuverlässig entlarvt. [5]
Ein Fehler muss untersucht, korrigiert und gegebenenfalls mit rechtlichen Mitteln angegangen werden. Ganze Redaktionen wegen einer Häufung unerwünschter Geschichten auszuschließen, bewirkt etwas anderes: Es knüpft den Zugang zur Macht daran, ob derjenige, über den berichtet wird, zufrieden ist. Unsere Einschätzung ist, dass Trumps eigene Begründung diese Lesart stärker stützt als die Annahme einer gezielten Maßnahme gegen nachgewiesene Desinformation.
CNN, MS NOW, Politico und die drei betroffenen Reporter haben am 21. September Klage gegen Trump und drei Regierungsvertreter eingereicht. Sie berufen sich auf das First Amendment, das unter anderem die Meinungs- und Pressefreiheit schützt, sowie auf den Verfahrensschutz des Fifth Amendment. Ihre Klage: Sie würden wegen des Inhalts ihrer Arbeit bestraft und hätten ihren Zugang ohne ein ordnungsgemäßes vorheriges Verfahren verloren. Das ist ihre Rechtsauffassung, keine bereits feststehende gerichtliche Entscheidung. [3]
Sie beantragen außerdem eine einstweilige gerichtliche Maßnahme, mit der ihre Presseausweise und ihr Zugang unverzüglich wiederhergestellt würden. Der Fall wurde dem Bundesrichter Timothy Kelly zugewiesen. Die Anhörung fand am 23. September statt. Kelly entschied nicht sofort und sagte, er werde so schnell wie möglich entscheiden. Bei dieser Quellenprüfung ist daher noch keine einstweilige Anordnung zur Wiederherstellung des Zugangs festgestellt worden. [2][4][14][20]
Am 22. September hat das Justizministerium den Richter gebeten, den Antrag auf einstweilige Wiederherstellung des Zugangs abzulehnen. Die Regierung beruft sich auf nationale Sicherheit und journalistische Verhaltensstandards. Sie bestreitet, dass der Ausschluss eine Vergeltungsmaßnahme für Kritik ist. Das ist ihre Verteidigung, kein Gerichtsurteil. [16]
Beigefügt sind Schreiben des Weißen Hauses vom 22. September an CNN, MS NOW und Politico. Darin verweist das Weiße Haus unter anderem auf Berichte über den East-Wing-Bunker und den Ballsaal, den Krieg im Iran und eine mutmaßliche Untersuchung wegen eines Informationslecks. Es beschuldigt die Redaktionen, falsch berichtet und sensible Informationen veröffentlicht zu haben; durch diese Schreiben sind die Vorwürfe nicht bewiesen. [17][18][19]
Die Schreiben geben Gelegenheit, bis Freitag, den 25. September um 17.00 Uhr, schriftlich Widerspruch einzulegen; eine Zeitzone wird nicht genannt. Ohne Reaktion werde die ursprüngliche Entscheidung den Schreiben zufolge endgültig. Das betrifft die Entscheidung des Weißen Hauses, nicht ein endgültiges Gerichtsurteil. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wurde erst nach dem Ausschluss eingeräumt. Ob dieses Verfahren im Nachhinein den Anforderungen an den Rechtsschutz genügt, ist damit noch nicht entschieden. [17][18][19]
Die Anhörung zum Antrag auf einstweilige Maßnahme fand am 23. September statt. Richter Timothy Kelly sagte, zwei Präzedenzfälle des Bundesberufungsgerichts verlangten ein ordnungsgemäßes Verfahren, bevor Journalisten ihre Presseausweise für das Weiße Haus entzogen würden. Kelly zufolge ließ sich vernünftigerweise sagen, dass das vorgeschriebene Verfahren hier nicht eingehalten worden war. Er gab dem Antrag während der Anhörung weder statt noch wies er ihn zurück und kündigte eine spätere Entscheidung an. [20]
Kelly äußerte insbesondere Zweifel daran, dass die Schreiben vom 22. September als vorherige Benachrichtigung gelten könnten: Die Redaktionen erhielten sie erst, nachdem ihnen der Zugang bereits entzogen worden war und nachdem die Klage eingereicht worden war. Seine Bemerkungen geben einen Hinweis darauf, wie er den Verfahrenseinwand bewertet, sind aber weder eine einstweilige Anordnung noch ein Rechtsmittelverfahren oder ein endgültiges Urteil. [20]
Am selben Tag reichte das Reporters Committee for Freedom of the Press gemeinsam mit etwa fünfzig Medien- und Branchenorganisationen, darunter der WHCA, einen Amicus-Schriftsatz zur Unterstützung der Kläger ein. Reuters berichtet, dass auch Fox News den Schriftsatz unterzeichnet hat. Der Schriftsatz gibt die Prozessposition Dritter wieder; er stellt den Zugang nicht wieder her und bindet den Richter nicht. [20][21][22]
Trump erklärte am Montag, er werde bei einer erwarteten Niederlage Berufung einlegen. Das ist ein angekündigter Verfahrensschritt, keine eingelegte Berufung. Am 22. September sagte er, er werde die Journalisten „wahrscheinlich“ wieder ins Weiße Haus lassen, falls der Richter gegen sein Verbot entscheide. Auch das stellt den Zugang nicht wieder her und ist keine gerichtliche Anordnung. [14][15]
Das Weiße Haus argumentiert, Veröffentlichen sei ein Recht, der Zugang zum Gelände hingegen ein Privileg. Nicht jeder Journalist kann tatsächlich Anspruch auf Zugang zu jedem Ort erheben. Der Streit dreht sich hier jedoch um den Grund für den Entzug eines bestehenden Zugangs: Praktische Auswahl und Sicherheitsmaßnahmen sind etwas anderes als eine Abrechnung mit einer redaktionellen Haltung. Diese Unterscheidung bildet den Kern der Klage. [5][3]
Die WHCA-Vorsitzende Jacqui Heinrich warnte, derselbe Maßstab könne später gegen jede andere Redaktion angewandt werden. Das Knight First Amendment Institute hat angekündigt, die Medien in der Klage zu unterstützen. Auch ihre rechtliche Einschätzung ist als ihre Einschätzung zu verstehen; über die beantragte Maßnahme entscheidet das Gericht. [9][10]
Das Weiße Haus bietet inzwischen „Trump TV“ an. Auf seiner offiziellen Livestream-Seite wird der Kanal als 24/7-Dienst neben dem regulären Livestream aufgeführt. Die Seite verweist auf YouTube. [11]
Damit hält die Regierung einen eigenen Weg bereit, Bilder zu verbreiten. Unsere Einordnung: Das löst den Zugangskonflikt nicht. Die Regierung entscheidet, was sie ausstrahlt; unabhängige Reporter entscheiden selbst, welche Fragen sie stellen.
Die Solidarität hat eine konkrete Logik. Wer heute ohne Widerspruch den Platz eines ausgeschlossenen Konkurrenten einnimmt, akzeptiert eine Bedingung, die morgen gegen ihn selbst eingesetzt werden kann. Deshalb ist es bedeutsam, dass Fox mitmacht: Kritik am Ausschluss muss nicht mit politischer Übereinstimmung mit CNN einhergehen.
Für das Publikum liegt der Verlust woanders. Ein Reporter, der vor Ort sein kann, kann selbst Fragen stellen, beobachten und nachhaken. Eine Redaktion, die draußen bleibt, berichtet weiterhin über Nachrichten, muss aber auf einen Teil dieses unmittelbaren Zugangs verzichten. Eine Pressemitteilung oder ein von der Regierung ausgewähltes Kamerabild ersetzt diese Möglichkeit nicht.
Trump muss Journalisten nicht mögen. Journalisten müssen ihn nicht wohlwollend darstellen. Sobald der Zugang davon abhängt, ob dem Präsidenten die Antwort gefällt, wird ein Presseausweis vom Arbeitsmittel zur Belohnung. Genau hier ziehen die konkurrierenden Redaktionen jetzt gemeinsam eine Grenze.